Wie kann man eine Inkasso Forderung abwehren?

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Der Gläubiger kann ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn eine Rechnung nicht bezahlt und auf die entsprechenden Mahnungen nicht reagiert wurde. Das Inkassounternehmen fordert dann das Geld ein, das dem Gläubiger zusteht.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die vermeidlichen Forderungen vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Wenn Post von einem Inkasso Anwalt im Briefkasten liegt und die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, kann sich gegen die falsche Forderung natürlich zur Wehr gesetzt werden. Hierzu ist es nötig, einen Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch, der schriftlich erfolgen sollte, ist der erste Schritt um eine Inkasso Forderung abzuwehren.

So kann bei einer unberechtigten Forderung vorgegangen werden

Wenn Post mit einer Forderung eines Inkassounternehmens eintrifft, muss im ersten Schritt geprüft werden, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Wenn das Geld zu Unrecht verlangt wird, muss ein schriftlicher Einspruch eingehoben werden. Auch besteht die Möglichkeit, das Inkassounternehmen telefonisch zu kontaktieren, um zu versuchen, den vorliegenden Fall zu klären. Allerdings gibt es dann keinen schriftlichen Nachweis über den Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung.

Der schriftliche Widerspruch ist also vorzuziehen. In dem Schreiben sollte erläutert werden, dass die Forderung falsch beziehungsweise unberechtigt ist und deshalb keine Begleichung des offenen Betrages erfolgen wird. Darüber hinaus sollte eine Erklärung enthalten sein, warum die Forderung im Detail zurückgewiesen wird.

Wenn bereits gegen die ursprüngliche Gläubigerrechnung widersprochen wurde, dann sollte in dem Schreiben darauf hingewiesen werden und ebenfalls eine entsprechende Kopie dieses Widerspruchs beigefügt werden.

Wichtig ist, auf eine schlüssige und sachliche Ausführung zu achten, um zu erklären, warum die Forderung nicht bezahlt wird. Ebenfalls sollte hier eine Frist genannt werden, bis wann die angebliche Forderung durch das Inkassounternehmen erklärt werden soll. Hier kann angekündigt werden, dass die Sache erledigt ist, wenn keine Reaktion bis zu der genannten Frist erfolgt. Verschickt werden sollte der Widerspruch durch ein Einschreiben mit Rückschein.

Sollte die offene Forderung allerdings berechtigt sein, sollte diese kurzfristig bezahlt werden. Denn auch Inkassokosten, Mahngebühren und Verzugszinsen müssen in diesem Fall bezahlt werden, wenn diese bereits durch die verspätete Zahlung entstanden sind. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn es sich um eine wirklich berechtigte Forderung handelt und ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn nicht genügend Geld vorhanden ist, um die berechtigte Rechnung zu bezahlten, hilft es, sich mit dem Inkassounternehmen diesbezüglich persönlich in Verbindung zu setzen. Häufig kann dann gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Wird eine berechtigte Forderung nicht gezahlt, kann es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, das weitere Kosten und Unannehmlichkeiten nach sich zieht.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Es hängt von dem jeweiligen Inkassounternehmen ab, was nach dem Einspruch gegen die Forderung passiert. Wenn es ein seriöses Unternehmen ist, wird dieses Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und ihn um eine Überprüfung des Vorgangs bitten. Danach erfolgt in der Regel eine schriftliche Mitteilung, wie die Forderung des Gläubigers begründet ist, wie sich die gesamte Forderung zusammensetzt und wie die nächsten Schritte aussehen.

Handelt es sich um kein seriöses Inkassounternehmen, wird auf den Widerspruch wahrscheinlich keine Reaktion erfolgen. Entweder wird es dann still um das Inkassobüro oder es gibt nach einiger Zeit weitere Mahnungen. Auf diese ist es dann nicht mehr nötig, weiter einzugehen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird von sehr dreisten, unseriösen Unternehmen beantragt. Kommt es dazu, muss innerhalb von 14 Tagen dagegen unbedingt Einspruch eingelegt werden. Dazu muss lediglich das Formular für den Widerspruch ausgefüllt werden, dass dem Mahnbescheid beiliegt. Hier ist keine ausführliche Begründung mehr nötig. Damit sollte sich die Angelegenheit spätestens erledigt haben, da der nächste Schritt in der Klageerhebung durch das Inkassobüro bestehen würde. Da es dafür aber keine gültigen Forderungen hat, wird dies nicht passieren.